12
Mai
2022
Grundsteuererklärung
Brandaktuell und ganz wichtig ist zurzeit die Reformierung also sprich die Neuberechnung der Grundsteuer von Immobilien. Immobilienbesitzer müssen derzeitig Daten wie Baujahre, Wohnflächen und Bodenrichtwerte an die Finanzämter melden.
Für die neue Berechnung brauchen die Finanzämter jetzt Angaben zum Grundstück und zum Gebäude, also Flurnummern, amtliche Flächen, Gemarkungsnummern - aber eben auch Wohnflächen und Bodenrichtwerte. Einreichen kann man die Grundsteuer-Erklärung nach bisherigen Plänen nur zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022.
Stehen Ihnen keine aktuellen Wohnflächenberechnungen zur Verfügung, dann kontaktieren sie uns. Gerne unterbreiten wir ihnen hierzu ein faires Angebot.